Landesbischof Meister für den Rat der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen zum Urteil über das Kopftuchverbot:
"Wir begrüßen, dass sich das Bundesverfassungsgericht klar für religiöse Glaubensäußerungen im öffentlichen Raum und öffentlichen Dienst und damit gegen ein laizistisches Staatsverständnis ausgesprochen hat. In diesem Kontext verstehen auch die christlichen Kirchen den Öffentlichkeitsauftrag in unserer Gesellschaft. In seinem Urteil über das Kopftuchverbot hat das Bundesverfassungsgericht der individuellen Glaubensfreiheit den Vorrang vor einer abstrakten Gefährdung des Schulfriedens und möglichen Zweifeln an der Verfassungstreue eingeräumt. Diese Argumentation können wir gut nachvollziehen. Voraussetzung schulischer Arbeit muss aber die Orientierung an den Grundwerten der Verfassung sein. Ob die Klärung dieser Fragen auf der Ebene der Schulen die Konflikte vermindert, erscheint uns fraglich. Die Gefährdung des Schulfriedens darf nicht nur innerislamische Konflikte in den Blick nehmen. Vielmehr muss der Schulfrieden das friedliche und faire Miteinander aller Religionen und Weltanschauungen in den Blick nehmen."
"Wir begrüßen, dass sich das Bundesverfassungsgericht klar für religiöse Glaubensäußerungen im öffentlichen Raum und öffentlichen Dienst und damit gegen ein laizistisches Staatsverständnis ausgesprochen hat. In diesem Kontext verstehen auch die christlichen Kirchen den Öffentlichkeitsauftrag in unserer Gesellschaft. In seinem Urteil über das Kopftuchverbot hat das Bundesverfassungsgericht der individuellen Glaubensfreiheit den Vorrang vor einer abstrakten Gefährdung des Schulfriedens und möglichen Zweifeln an der Verfassungstreue eingeräumt. Diese Argumentation können wir gut nachvollziehen. Voraussetzung schulischer Arbeit muss aber die Orientierung an den Grundwerten der Verfassung sein. Ob die Klärung dieser Fragen auf der Ebene der Schulen die Konflikte vermindert, erscheint uns fraglich. Die Gefährdung des Schulfriedens darf nicht nur innerislamische Konflikte in den Blick nehmen. Vielmehr muss der Schulfrieden das friedliche und faire Miteinander aller Religionen und Weltanschauungen in den Blick nehmen."