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Bischof begrüßt Unterrichtsbefreiung muslimischer Schüler für Feiertag

Tue, 22 Jul 2014 19:01:36 +0000 von Christof Vetter

Der evangelische Landesbischof Ralf Meister hat Verständnis für eine Regelung, die muslimischen Schülern in Niedersachsen mit Rücksicht auf das Fest des Fastenbrechens einen früheren Ferienstart ermöglicht. "Ich freue mich für die muslimischen Familien über die Ausnahmeregelung und die Möglichkeit, das Ramadanfest in ihrer Heimat zu feiern", sagte er am Dienstag in Hannover. Meister ist auch Ratsvorsitzender der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Skeptisch zeigten sich dagegen die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der religionskritische Humanistische Verband.

Nach einem Erlass des niedersächsischen Kultusministeriums können muslimische Schülerinnen und Schüler in diesem Jahr auf Antrag fünf Tage früher Ferien bekommen. Sie erhalten damit die Möglichkeit, mit ihren Eltern ins Heimatland der Familie zu fliegen und dort das "Zuckerfest" am Ende des Fastenmonats Ramadan (28. Juli) zu feiern. In diesem Fall bekommen sie ihre Schulzeugnisse schon am Freitag (25. Juli) statt am 30. Juli. Wer sich für die drei restlichen Schultage befreien lassen will, muss allerdings ein Flugticket oder ähnliche Dokumente vorlegen. Auch in Bremen gilt eine solche Regelung.

Die Ausnahme stößt jedoch auf geteiltes Echo. Meister sagte, selbstverständlich müsse es im Blick auf die Schulpflicht und die Möglichkeit der Teilnahme an religiösen Veranstaltungen wie Gottesdiensten oder Gebeten zwischen allen Religionen und Konfessionen gerecht zugehen.

Der Geschäftsführer der Lehrergewerkschaft GEW in Niedersachsen, Richard Lauenstein, lehnte dagegen eine vorzeitige Befreiung vom Unterricht ab. "Es ist bedenklich, wenn die Schulpflicht für alle ohne Not infrage gestellt wird", sagte er. Schule sei als staatliche Veranstaltung für alle verpflichtend. Deshalb sollte sie religiösen Vereinigungen auch nur so weit wir unbedingt nötig entgegenkommen.

Auch der Humanistische Verband Niedersachen mit Sitz in Hannover steht einer pauschalen Unterrichtsbefreiung zum Ende des Ramadan skeptisch gegenüber. Der Referent des Verbandes, Lutz Renken, warnte davor, die Unterschiede der Kinder und Jugendlichen zu betonen. Es drohe eine Bevorzugung von Schülern, die einer Religionsgemeinschaft angehören.

Das "Fest des Fastenbrechens" gilt als höchster Feiertag im Islam. Es verschiebt sich jedes Jahr um elf Tage, weil sich die Muslime bei ihren Feiertagen nicht am Gregorianischen Kalender, sondern am Mondkalender orientieren. An den rund 3.000 allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen gibt es rund 49.000 muslimische Schüler. Auch christliche Schüler können sich an einigen religiösen Feiertagen vom Unterricht befreien lassen, etwa am Reformationstag (31. Oktober), am Buß- und Bettag oder an Fronleichnam. (epd)
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