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Assistierter Suizid: Zum Ergebnis der Bundestagsabstimmung

Thu, 06 Jul 2023 15:50:55 +0000 von . Bischofskanzlei

„Es ist leider eingetreten, was einige zuvor befürchtet hatten: Kurz vor der Sommerpause und inmitten so vieler anderer großen Probleme war kein geeigneter Zeitpunkt für den Abschluss einer Debatte, die sich der zentralen Frage widmet, wie Fürsorge und Lebensschutz mit der Selbstbestimmung des Menschen verbunden werden können. 
 
Dass weder der eine noch der andere Antrag überzeugen konnte, ist vielleicht auch ein Spiegelbild der großen Verunsicherung und der Ängste unserer Gesellschaft im Umgang mit dem Tod. Auch darüber müssen wir miteinander ins Gespräch kommen. 
 
Gleichwohl: Niemand hat es sich leicht gemacht. Die Ernsthaftigkeit und Offenheit, mit der die allermeisten Mitglieder des Bundestages diesen Gesetzesvorlagen begegneten, war sehr angemessen. Sie zeigen, wie diese Entscheidungen unsere Kultur der Barmherzigkeit und des Lebensschutzes berühren und auch verändern werden - auch wenn uns das Ergebnis nun vor große Herausforderungen stellt.
 
Umso mehr begrüße ich die so überwältigte Mehrheit für den gemeinsamen Antrag beider Gruppen, die Bundesregierung möge bis zum Sommer 2024 einen Gesetzentwurf und eine Strategie zur Suizidprävention vorlegen. Ein bundesweiter Präventionsdienst, der rund um die Uhr für Menschen mit Suizidgedanken oder deren Angehörige online und telefonisch erreichbar ist, wäre ein zentraler Fortschritt zum Lebensschutz, zu dem auch die Kirchen ihren Beitrag leisten können. 
 
Dass dieses Gesetz nun auf den Weg kommt, beruhigt mich sehr und ist für unsere Arbeit eine große Unterstützung.“ 

Ralf Meister
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