Gottesdienste in den Kirchen weiter nicht möglich - Dank für alle alternativen Angebote
Der Krisenstab des Landes Niedersachsen hat der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen in einem Schreiben vom 7. April 2020 mitgeteilt, dass Kirchen nicht gänzlich geschlossen gehalten werden müssen. Einzelnen Gläubigen könne das stille Gebet in einer Kirchen ermöglicht werden, wenn die vorgegebenen Abstandsregeln eingehalten werden. Zu Einsätzen der Ordnungsbehörden in Kirchen werde es nicht kommen. Dem Schreiben des Krisenstabs waren Gespräche zwischen den evangelischen Kirchen in Niedersachsen und dem Krisenstab vorausgegangen. Gottesdienste in Kirchen sind als Zusammenkünfte nach der Verordnung des Landes Niedersachsen weiterhin verboten. Die Entscheidung über die Öffnung einer Kirche treffen die Leitungen der Kirchengemeinde vor Ort.
Der Vorsitzende des Rates der Konföderation Landesbischof Ralf Meister sagt: „Ich bin froh, dass es nun eine Regelung für die Öffnung der Kirchen zum stillen Gebet gibt, die ab Karfreitag und Ostern umgesetzt werden kann. Die Verantwortlichen in den Kirchengemeinden haben jetzt die Sicherheit, dass sie unter Einhaltung der geltenden Regelungen zum Schutz vor dem Corona-Virus die Kirchen öffnen können.
Es bleibt der Schmerz, dass wir an Gründonnerstag, Karfreitag und an Ostern nicht in unseren Kirchen Gottesdienste feiern können. Dazu gibt es leider keine Alternativen, wenn wir die Ausbreitung des Virus verlangsamen wollen. Umso dankbarer bin ich den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Kirchengemeinden und Einrichtungen: Mit großem persönlichen Einsatz arbeiten sie dafür, dass auch in diesem Jahr die Osterbotschaft von der Auferstehung Jesu auf digitalen und analogen Wegen die Menschen in unseren Kirchengemeinden erreicht.“