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Tag der Reformation als Feiertag

Thu, 25 Jan 2018 15:29:34 +0000 von . Bischofskanzlei

Wir freuen wir uns, dass die Länder Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein überlegen, den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag einzuführen. In ökumenischer Verbundenheit und unter Beteiligung anderer Religionen, aber auch mit Menschen ohne religiöse Bezüge, gelangen uns während des Reformationsjubiläums intensive Begegnungen. Dazu gehörte auch die kritische Auseinandersetzung mit theologischen Irrtümern der Reformatoren. Die übervollen Gottesdienste in allen Landeskirchen am Reformationstag 2017 zeigten, dass er breit in der Gesellschaft verankert ist. Selten zuvor hat ein Festtag religionsübergreifend, ökumenisch und weltoffen so viele Menschen in unserem Land, ja international, mit in das Nachdenken über Herkunft und Zukunft unserer Gesellschaft gezogen. Der Tag der Reformation als gesetzlicher Feiertag würde nicht nur das historische Erbe pflegen, sondern muss auch reformatorische Impulse in die Gegenwart übersetzen und für die Zukunft fruchtbar machen.

Ralf Meister für die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen

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