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Leistungen bei Sexualisierter Gewalt

Wed, 10 Jul 2024 15:17:17 +0000 von . Bischofskanzlei

Betroffene sexualisierter Gewalt können einen Antrag auf individuelle finanzielle Leistungen stellen. Über den Antrag entscheidet die Anerkennungskommission, die für die konföderierten evangelischen Kirchen in Niedersachsen und die Bremische evangelische Kirche gebildet ist.
Die Anerkennungskommission der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen ist Nachfolgerin der unabhängigen Kommission, die seit 2012 erst für die Hannoversche Landeskirche, später auch für die Braunschweiger Landeskirche und die ev.-Luth. Kirche in Oldenburg über solche Anträge entschied.

Informationen, Kontaktdaten und Antragsformulare finden Sie hier
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