© Jens Schulze

Zur Bundestagsdebatte: Sterbebegleitung

Fri, 06 Nov 2015 13:27:42 +0000 von . Bischofskanzlei

"Ich bin überaus beeindruckt von der intensiven Bundestagsdebatte zur Regelung der Sterbebegleitung. Die Abgeordneten haben sachlich, ernsthaft und hoch engagiert das komplexe Thema der Sterbebegleitung und damit die weitgehend tabuisierten Themen Tod, Leid und Sterblichkeit diskutiert. Sie haben sich gegenseitig zugestanden, dass es keine einfachen und eindeutigen Lösungen gibt. Dieses Bewusstsein und diese Sensibilität für ein ethisches Thema sind für mich als solche schon ein wichtiges Ergebnis der Auseinandersetzung. Insgesamt haben die letzten zwei Jahre unsere Gesellschaft in den Fragen eines verantwortlichen Umgangs mit dem Sterben deutlich vorangebracht. Ich begrüße die Entscheidung für das Verbot von Sterbehilfe-Organisationen als notwendigen Schritt. In der Sterbebegleitung insgesamt ist es jedoch nur ein Aspekt unter vielen. Nicht nur die Kirchen, sondern die Gesellschaft insgesamt müssen sich weiterhin um eine menschenwürdige Sterbebegleitung und die Entwicklung der Kriterien für die Gewissensentscheidungen der Ärzte und Angehörigen Sterbender kümmern."
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