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Darf ein Mensch Hilfe erbitten, weil er des Lebens müde ist?

Tue, 24 Nov 2020 09:01:42 +0000 von . Bischofskanzlei

Die Debatte um ein selbstbestimmtes Sterben, – ob nun in einem Theaterstück oder im 
wirklichen Leben –, neu angestoßen durch das vom Bundesverfassungsgericht ergangene Urteil zum § 217 des Strafgesetzbuchs, zeigt uns aufs Schmerzlichste, wie überfällig eine ehrliche Debatte über dieses Thema ist.
 
In vielen Gesprächen mit Praktikern in Medizin und Hospiz habe ich gelernt, dass die Palliativmedizin im Falle schwersterkrankter Menschen schon viel weiter ist, als es viele konstruierte Fälle uns in dieser hoch emotionalen Diskussion Glauben machen wollen. Schwierig ist nicht die Betreuung jener Erkrankter, die als austherapiert gelten. Sie erhalten in der Palliativmedizin längst weitgehende Linderung ihrer Schmerzen und körperlichen Leiden bis hin zu einem würdigen Abschiednehmen. 
 
Schwierig ist vielmehr, jene aufzufangen und zu begleiten, die aus anderen Gründen aus dem Leben und damit aus der Beziehung mit ihrem Umfeld scheiden mögen. Um sie müssen wir uns noch intensiver kümmern, damit es eben nicht zu dieser vermeintlichen Ausweglosigkeit kommt. Suizidprävention muss dabei im Vordergrund stehen. 
 
Wir brauchen Schutzkonzepte, in denen die Menschen mit ihrem erklärten Willen zum Suizid begleitet werden und die ihnen helfen können, von ihrem Todeswunsch Abstand zu nehmen, sie aber auch in einer angemessenen Form in den Tod zu begleiten. Ob und wie eine gesetzliche Regelung aussehen könnte, die den Willen zum Suizid als Ausdruck der Selbstbestimmung respektiert und geschäftsmäßige Suizidbeihilfe ablehnt, weiß ich nicht. Allein im Recht, vor allem auch im Strafrecht, werden wir diese Frage nicht justieren können. Die Balance zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und dem Lebensschutz wird sich eine Gesellschaft immer wieder erarbeiten müssen. 
 
Auch die Kirche kann diese Entscheidung nicht abnehmen, aber sie kann in der Diskussion ihren Beitrag leisten: pro Lebensschutz und in großem Respekt vor dem Selbstbestimmungsrecht. Und sie kann zeigen, dass beides nicht nur individuelle Kategorien sind, sondern dass sie sozial eingebettet sind. 
 
So kann die Kirche dazu beitragen, diese Debatte anzustoßen und voranzutreiben. Zugleich fordern die Kirchen verbesserte Bedingungen für Palliativstationen und Pflegedienste und sie begleiten in der Seelsorge Menschen barmherzig auf ihren Wegen, mit hohem Respekt vor ihren jeweiligen Willensentscheidungen.

Ralf Meister 
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